Frohes neues Jahr! 😊
Du hast Dir auch für das neue Jahr vorgenommen, noch mehr auf Dein Konsumverhalten zu achten und die Umwelt besser zu schützen? Dann haben wir hier ein paar Tipps für Dich.
Übrigens haben nicht nur wir uns Gedanken gemacht - auch der Gesetzgeber hat sich etwas einfallen lassen, um die Müllreduktion voranzutreiben…
1. „Manufacturer to Customer“
…zu Deutsch: "Vom Hersteller direkt zur Kundin bzw. zum Kunden".
Damit ist ein Trend gemeint, der durch das stärkere Wachstum des Onlinehandels (insbesondere während der Pandemie) viel Zulauf bekommen hat. Der Vorteil liegt darin, dass enorm viel CO2 eingespart werden kann, wenn Du Deine Produkte direkt beim Hersteller bestellst, anstatt bei einem Zwischenhändler, wie es beim Einkauf im Einzelhandel der Fall ist. Denn üblicherweise werden Produkte erst vom Hersteller an ein Zentrallager des Einzelhandels geschickt und von dort aus an die einzelnen Filialen weiterverteilt, wodurch viel CO2 ausgestoßen wird. Das kannst Du vermeiden ganz leicht vermeiden, indem Du einfach direkt beim Hersteller orderst.
Das ist übrigens auch ein Grund dafür, warum wir unsere Eigenmarkenprodukte von WingGuard, plain b und Paperdent selbst herstellen.
2. (Wenn möglich) Einfach mal Zuhause bleiben
Zugegeben, das ist ein „Trend“, den leider nicht Jede/r wahrnehmen kann. Das Zauberwort lautet „Home Office“ und war vor Corona in Deutschland eher spärlich verbreitet.
Die Erfahrungen während der Pandemie haben aber vielen Firmen gezeigt, dass Home Office Modelle durchaus funktionieren und sich nicht nur positiv auf die Work/Life-Balance auswirken, sondern auch helfen, CO2 einzusparen. So konnte während den Lockdown-Phasen beobachtet werden, dass der CO2 Ausstoß in Deutschland um ganze 40% zurückgegangen ist.
Wer also lieber von Zuhause arbeitet, kann das mit einem reinen Gewissen tun.
3. Verpflichtende Mehrweg-Angebote
Seit dem 1.1.2023 sind Restaurants, Bistros und Cafés verpflichtet, ihren Gästen Mehrweg-Verpackungen als Alternativen anzubieten, um Lebensmittel nach Hause zu transportieren. Dadurch soll die Nutzung von zumeist plastikhaltigen Einwegverpackungen reduziert werden, die insbesondere bei To-Go Speisen und Getränken zum Einsatz kommen. Diese Pflicht wurde im Mai vergangenen Jahres beschlossen und ist nun in Kraft getreten.
Allerdings gibt es auch (unserer Meinung nach berechtigte) Kritik an dem Gesetzesbeschluss. Verpflichtet sind nämlich nur Lokalitäten, die eine Lokalgröße von mehr als 80 m² und mindestens 5 Mitarbeiter*innen aufweisen. Insofern sind viele Imbisse, die einen großen Teil der Einwegverpackungen in Umlauf bringen, nicht von der Pflicht erfasst. Dementsprechend bleibt abzuwarten, wie wirkungsvoll diese Maßnahme in der Praxis wirklich ist.